Wettbewerb für den Lotte-Hofmann Gedächtnispreis für Textilkunst 2021

2014 wurde der Preis letztmalig vergeben. Damals erhielt die Textilkünstlerin Ulrike Isensee die begehrte Auszeichnung. Jetzt hat die Lotte Hofmann Gedächtnisstiftung für Textilkunst den Lotte Hofmann Gedächtnispreis für Textilkunst erneut ausgeschrieben. Die Vergabe wird im September 2021 in der Handwerksform Hannover erfolgen. 



Der Lotte Hofmann Gedächtnispreis für Textilkunst wird seit 1984 vergeben. Er hat das Ziel, die Textilkunst in Deutschland zu fördern und das Werk herausragender Textil-Künstler*innen zu würdigen.

Der Preis des Jahres 2021 ist mit einem Preisgeld von 3.000 Euro dotiert, das von der Handwerkskammer Hannover zur Verfügung gestellt wird. Der*die Preisträger*in erhält außerdem eine Urkunde. Die Auszeichnung ist mit einer Ausstellung in der Handwerksform Hannover verbunden, in der neben den Arbeiten des*r Preisträgers*in weitere ausgewählte Arbeiten der Wettbewerbs-teilnehmer*innen gezeigt werden.

Die Ausstellung wird vom 18.09.2021 bis 16.10.2021 geöffnet sein. Die Preisvergabe wird am 17.09.2021 im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung in der Handwerksform Hannover erfolgen. Zur Ausstellung erscheint eine Online-Publikation.

Der Jury gehören folgende Personen an:
  • Prof. Bettina Göttke-Krogmann (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle)
  • Ulrike Isensee (Preisträgerin)
  • Babette Küster (Beirat der Lotte-Hofmann-Stiftung)
  • Peter Schmitt (Beirat der Lotte-Hofmann-Stiftung)
  • Dr. Sabine Wilp (Präsidentin des Bundesverbandes Kunsthandwerk)

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Wettbewerb steht Künstler*innen aus allen Bereichen des textilen Schaffens mit einer Ausnahme offen. Bewerber*innen, die ausschließlich Bekleidung und persönliche Accessoires entwerfen und fertigen, sind nicht zugelassen. Die Auszeichnung wird für das gesamte Werk, nicht für eine einzelne Arbeit verliehen. Die Wettbewerbsteilnehmer*innen müssen in Deutschland leben und arbeiten. Zum Wettbewerb zugelassen sind nur Künstler*innen, die professionell in eigenem Atelier tätig sind. Entwurf und Ausführung der Arbeiten müssen in einer Hand liegen, eine eventuelle Mitarbeit Dritter oder eine Entwurfstätigkeit für industrielle Fertigung dürfen nur von untergeordneter Bedeutung sein. Die Jury behält sich vor, Künstler*innen zur Wettbewerbsteilnahme einzuladen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mehr Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Anmeldung zum Wettbewerb auf der Website des Bundesverbandes Kunsthandwerk: bitte klicken



Bewerbungsschluss:
31. März 2021 (Datum des Poststempels)

Bei Fragen zum Wettbewerb wenden Sie sich bitte an:
Christina Beyer
Bundesverband Kunsthandwerk
Tel. 069 740231
Mail: christina.beyer@bundesverband-kunsthandwerk.de



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